Informationen für Eltern

FAQs

Wie kommt es zur Einschulung?
  1. Eltern können einen Antrag zur Überprüfung stellen, ob für ihr Kind ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot besteht. Die Eltern erhalten das entsprechende Formular über die zuständige Grundschule, die ebenfalls eine Stellungnahme abgeben muss.

  2. Das Schulamt beauftragt eine sonderpädagogische Lehrkraft für eine gutachterliche Stellungnahme. In diesem pädagogischen Bericht wird der Förderbedarf des Kindes erhoben. Auch die Überlegungen und Vorstellungen der Eltern zur Beschulung ihres Kindes werden im Gutachten dokumentiert.


  3. Am Schulamt wird mit Hilfe des Gutachtens entschieden, ob ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot besteht und welche Lernorte in Frage kommen. Der Förderbescheid wird befristet ausgestellt. Nach Ablauf der Frist erfolgt eine erneute Überprüfung.
Wie und wo kann der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot eingelöst werden?

Alle unsere Schüler*innen haben einen Bildungsanspruch im Bereich Geistige Entwicklung. Die Unterrichtsangebote orientieren sich am Bildungsplan der Schule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Grundlage für den Unterricht ist eine individuelle Förderplanung im Rahmen einer kontinuierlichen Lern- und Entwicklungsbegleitung (ILEB).

Der festgestellte Bildungsanspruch kann an verschiedenen Lernorten eingelöst werden:

Der sonderpädagogische Bildungsanspruch wird im Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) eingelöst. Die Kinder werden im Stammhaus der Steinsbergschule in Sinsheim in kleinen Klassen von 6-8 Schüler*innen beschult.

Der sonderpädagogische Bildungsanspruch wird in einer kooperativen Organisationsform (KOF) eingelöst (►Link). D.h. eine Klasse (5-6 Schüler*innen) der Steinsbergschule befindet sich an einer allgemeinen Schule und arbeitet dort eng mit einer Klasse dieser Schule zusammen. Der Unterricht orientiert sich an den Fächern der allgemeinen Schule.

Aktuelle Standorte:

  • Schule am großen Wald, Hoffenheim, http://schule-hoffenheim.de
  • Kraichgau Realschule, Sinsheim, http://www.krs.hd.bw.schule.de 

Der sonderpädagogische Bildungsanspruch wird in einem inklusiven Bildungsangebot eingelöst. Da das Schulamt Gruppenlösungen anstrebt, wird im Austausch mit allen Beteiligten eine geeignete Schule gesucht. Die Schüler*innen mit dem Förderbedarf Geistige Entwicklung werden zieldifferent unterrichtet, d.h. sie verfolgen nicht dasselbe Klassenziel wie die Schülerinnen und Schüler der allgemeinen Schule. Die Verantwortung liegt dabei bei der allgemeinen Schule. Dazu begleitet eine Sonderschullehrkraft die Schüler*innen im Unterricht (bis zu 6 Wochenstunden pro Schüler*in) und unterstützt bei der individuellen Förderplanung und bei Differenzierungsmaßnahmen.

Gibt es Zeugnisse?

 Zum Abschluss jedes Schuljahres gibt es ein Zeugnis in Form eines Entwicklungsberichtes. Es werden Lernfortschritte der Schüler*innen in den verschiedenen Entwicklungsbereichen und Unterrichtsfächern beschrieben. Noten werden nicht vergeben.

Am Ende der Schulzeit erhalten alle Schüler*innen ein Abschlusszeugnis.

Wie viele Schulbesuchsjahre gibt es an der Steinsbergschule?
  • Grundstufe (4 Jahre): Kl. 1-4
  • Hauptstufe (5 Jahre): Kl. 5-9
  • Berufschulstufe (3 Jahre): Kl. 10-12

Jede Stufe kann aus pädagogischen Gründen um ein weiteres Jahr verlängert werden. Der Antrag erfolgt formlos durch die Eltern. Die Entscheidung liegt bei der Schulleitung.

Was wird am SBBZ GENT unterrichtet?

 Der Unterricht richtet sich nach dem Bildungsplan für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und beinhaltet folgende Bildungsbereiche:

– Sprache – Deutsch

– Mathematik

– Selbständige Lebensführung

– Mensch in der Gesellschaft

– Natur / Umwelt / Technik

– Musik / Bildende und darstellende Kunst

– Bewegung / Sport

– Religion / Ethik

Der Unterricht erfolgt im Klassenverband oder in Lerngruppen, welche auch stufenübergreifend organisiert werden können.

In der Berufschulstufe erweitern sich die Inhalte um die Schwerpunkte Arbeit und Wohnen.

Unterrichtszeiten?

Der Unterricht an der Steinsbergschule beginnt um 8.30 Uhr und dauert montags*, dienstags und donnerstags bis 15.15 Uhr, mittwochs und freitags bis 12.30 Uhr.

An den langen Schultagen ist ein gemeinsames Mittagessen Teil des Unterrichts.

Die Unterrichtszeiten der Kooperativen Organisationsformen (KOFs) richten sich nach den Stundenplänen und Fächern der kooperierenden Klasse an der allgemeinen Schule.

*momentan bis 13:15 Uhr

Wie kommt mein Kind morgens in die Schule und nachmittags wieder nach Hause?

Die Fahrten zwischen Wohnort und Schule werden vom Rhein-Neckar-Kreis organisiert und finanziert. Die Beförderung erfolgt in Kleinbussen unterschiedlicher Busunternehmen. Neben den Fahrer*innen gibt es in der Regel
eine weitere Begleitperson.

Schüler*innen, die selbstständig den ÖPNV nutzen können, erhalten für die Fahrten ein kostenloses MAXX-Ticket. Die Steinsbergschule und die einzelnen Standorte der Kooperativen Organisationsformen / BVE sind mit Bus und
Bahn gut erreichbar.

Wie viele Schüler*innen sind in einer Klasse?

In einer Klasse werden in der Regel 6–8 Schüler*innen unterrichtet.

Welche Projekte, Arbeitsgemeinschaften und Kooperationen gibt es an der Steinsbergschule?

Montags findet das Schülercafé von und für Schüler*innen statt. Es bietet vielfältige Erfahrungs- und Lernmöglichkeiten.

Donnerstags ist AG-Nachmittag. Dieser wird ab Klasse 5 stufenübergreifend nach Neigungen der Schüler*innen gestaltet. Die Schüler*innen haben die Möglichkeit, ihre AG selbst zu wählen.

Schon seit vielen Jahren kooperiert die Steinsbergschule sowohl im Sportunterricht als auch bei Veranstaltungen wie z.B. dem Steinsberg-Cup eng mit dem Verein „Anpfiff ins Leben“ (TSG 1899 Hoffenheim / Dietmar-Hopp-Stiftung).

Im Rahmen der Kooperations-AG mit dem Wilhelmi-Gymnasium treffen sich Schüler*innen beider Schulen und arbeiten an gemeinsamen Projekten.

Darüber hinaus bietet die Lebenshilfe mittwochs eine Nachmittagsbetreuung an. Die Schüler*innen werden direkt an der Steinsbergschule abgeholt.

Was ist zu tun, wenn mein Kind krank ist?
  1. Informieren Sie bitte rechtzeitig das zuständige Busunternehmen, wenn Ihr Kind nicht abgeholt werden soll.

  2. Benachrichtigen Sie vor Unterrichtsbeginn das Sekretariat der Schule. Telefon: 07261 92720 Mail: sekretariat@steinsbergschule.de
Wie verständigen sich Eltern und Lehrer*innen?

Das Sekretariat der Schule erreichen Sie in der Regel täglich von 08:00 bis 12:00 Uhr telefonisch. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Telefonate nicht während der Unterrichtszeit an die Lehrer*innen durchgestellt werden können. Sie können aber gerne um einen Rückruf bitten.

In vielen Lerngruppen werden Mitteilungshefte geführt oder per Elternbrief und E-Mail wichtige Informationen ausgetauscht. Wenn Schüler*innen eine individuelle Kommunikationshilfe nutzen, kann auch diese ergänzend für den Austausch zwischen Eltern und Lehrkräften zum Einsatz kommen.

In jedem Schulhalbjahr findet ein Elterngespräch zur gemeinsamen Förderplanung statt.

Kann mein Kind in der Schule Therapien (Logo/Ergo-/Physio-Therapie) erhalten?

An einem SBBZ GENT sind Therapien kein Bestandteil des schulischen Angebots.

Therapien erfolgen auf Verordnung eines Arztes und sollen außerhalb der Unterrichtszeiten stattfinden.

Ein Austausch zwischen Eltern, Therapeuten und Lehrkräften ist von schulischer Seite aus sinnvoll und wünschenswert.

Was kommt nach der Schulentlassung?

Während der Berufschulstufe werden die Schüler*innen unter anderem auf das zukünftige Arbeitsleben vorbereitet.

  • Schulabgänger*innen eines SBBZ GENT wechseln zum Großteil in den Berufsbildungsbereich einer WfbM oder
  • in eine einfache Anlerntätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
  • Für manche Schüler*innen bietet der Förder- und Betreuungsbereich einer WfbM eine geeignete Tagesstruktur.
  • In seltenen Einzelfällen ist auch eine theoriereduzierte Ausbildung möglich.

Auch Jugendliche mit Behinderung reifen zu jungen Erwachsenen heran, die Selbstständigkeit anstreben. Deshalb stellt sich oftmals im Zusammenhang mit dem Übergang in den Beruf auch die Frage nach späteren Wohnmöglichkeiten. Über die Eingliederungshilfe können individuell passende Wohnformen finanziert werden.

Ist ein Wechsel in eine andere Schulart möglich?

Grundsätzlich ist ein Wechsel möglich. Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Förderplangespräche tauschen sich Eltern und Lehrer*innen über die Lernfortschritte des Kindes aus. Gegebenenfalls kann dies zu einer erneuten Überprüfung des Förderbedarfs führen.

Beim Klicken auf den Button „App-Liste“ öffnet sich ein Dokument mit vielen Apps, die wir in der Schule einsetzen.

Auf den folgenden Seiten finden Sie zahlreiche Angebote

Das Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg hat auf seiner Webseite eine Übersicht an freien, digital zugänglichen Sport- und Bildungsangeboten veröffentlicht, die von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrerinnen und Lehrern während der schulfreien Zeit genutzt werden können. Es lohnt sich, auf dieser Seite etwas länger zu verweilen und einfach mal etwas auszuprobieren.

Der Mildenberger-Verlag bietet auf seiner Homepage kostenlose Lernmaterialien. Wenn Sie auf der Seite nach unten scrollen, finden Sie z.B. „Förderaufgaben Klasse 1“ und „Förderaufgaben Klasse 2“.

Der Finken-Verlag bietet ebenfalls Arbeitsblätter die man kostenlos herunterladen kann.

Schule geschlossen? – Rudi hilft!

Auf der Webseite des ZSL (Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung – Außenstelle Ludwigsburg) finden Sie Anregungen für Bewegungspausen während der „Schule zu Hause“ oder für die Notfallbetreuung in den Schulen. 

Die Schulpsychologische Beratungsstelle des Staatlichen Schulamtes Mannheim erreichen Sie unter folgender Telefonnummer: 0621 292 4141

Sie können die für Sie zuständige Schulpsychologische Beratungsstelle über folgende Wege kontaktieren:
https://zsl.kultus-bw.de/regionalstelle-mannheim

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